Das Urteil steht für die Skybell-Tochtergesellschaft fest Eine Jury im Eastern District of Texas hat zu Gunsten der SkyBell-Tochtergesellschaft SB IP Holdings LLC gegen die Beklagte Vivint entschieden. Die Jury befand, dass alle verhandelten Ansprüche – drei von zwei Patenten, die sich im Großen und Ganzen auf Kommunikationssysteme in der Nähe einer Tür oder eines „Eingangs“ richteten – verletzt und nicht als ungültig erwiesen waren. Bezirksrichter Amos L. Mazzant legte der Jury außerdem eine Frage zur Förderfähigkeit vor, die keinen der geprüften Ansprüche für unzulässig erklärte. Abschließend wurde die Jury in Bezug auf den Schadensersatz gefragt: „Welcher Geldbetrag, wenn überhaupt, der heute in bar gezahlt wurde, hat SB IP anhand der überwiegenden Beweislage nachgewiesen, dass er SB IP für seinen Schaden entschädigen würde, der aus der Rechtsverletzung ab dem 17. November 2020 entstanden ist?“ bis 9. Oktober 2023?“