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McCorry

10/23/07 9:37 AM

#20012 RE: McCorry #20011

gibt es denn hier interessenten für den assi-job?
ich meine...ich bin kein würdiger vertreter mehr. schließlich schreibe ich aktuell ca. einen beitrag im monat....und auf dem jeweiligen aktuellen stand bin ich auch nicht.

MC

Chinaente

10/23/07 9:42 AM

#20013 RE: McCorry #20011

OT:

@MC
Die Definition eines Besitzers ist dann noch wieder etwas anders:

Wenn Du ein Haus gekauft hast, dann bist Du der Eigentümer.
Wenn Du es selbst bewohnst, bist Du auch der Besitzer.
Wenn Du es vermietet, ist Dein Mieter der Besitzer, aber Du bist immer noch Eigentümer.

"Unter Eigentum versteht man die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer darf bestimmen, was mit seinem Eigentum geschieht. Er kann es selbst benutzen, verschenken, wegwerfen, verleihen oder vermieten. Er darf auch anderen verbieten, die Sache zu benutzen.
Die Befugnisse des Eigentümers regelt der § 903 BGB"

Unter Besitz versteht man die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Besitz kann man auch ohne Eigentum erlangen, z.B. durch Diebstahl, durch Leihe oder durch Miete. Umgekehrt kann Eigentum verloren gehen. Der Eigentümer ist dann nicht mehr Besitzer der Sache. Nach § 854 (1) erwirbt man Besitz durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache."

CE.